Auf die leichte Schulter sollte eine Inventar-Räumung nie genommen werden. Richtige Hilfe einer Auflösungsfirma erspart einem eine Menge Ärgernisse.
Einen rundum unkomplizierten Service bieten wir unseren Kunden schon seit über 40 Jahren für eine Verlassenschaft, eine Inventar-Auflösung und einem Verlassenschaftsankauf an. Aufträge übernehmen wir von Firmen, Gemeinden, Privatpersonen, Vereinen sowie anderen Interessenten.
Verwertbare Gegenstände, die verkauft werden können, werden Ihnen als Wertausgleich von den Kosten für Ihre Verlassenschaftsräumung abgezogen. Auch Altwaren und Antiquitäten, die Sie eventuell sowieso verkaufen möchten und an denen wir Interesse haben, können wir gegenrechnen und somit eine günstigere Verlassenschaftsauflösung gewährleisten.
Über eine Verlassenschaftsräumung hinaus übernehmen wir mit Routine und Elan sämtliche anfallende Installateur-, Maurer-, Bodenleger-, Maler-, Sanitär–Arbeiten oder Demontagen. Von der Zerlegung des Einbaumöbels, über das Entfernen von Lampen bis zu kleinen Reparaturarbeiten sind wir mit unserer Entrümpelungsservice-Leistungspalette auf alles vorbereitet. Überdies bieten wir in Zusammenarbeit mit verlässlichen Handwerksbetrieben wie auch vieles mehr an.
Eine vertrauenswürdige und eventuell kurzfristige Verlassenschaftsauflösung ist unseren qualifizierten Leuten vom Auflösungs-Service in 5531 Eben im Pongau nur willkommen. Sie werden sich umgehend um Ihre Auflösung kümmern sowie ihre Seriosität unter Beweis stellen.
Wir freuen uns schon darauf, Ihnen mit aller Kraft in 5531 Eben im Pongau, Eben im Pongau zur Seite zu stehen. Sie können uns anrufen und unkompliziert Fotos per Email oder WhatsApp senden.
Nutzen Sie jetzt unseren kostenlosen Besichtigungsservice und erhalten Sie Ihr Festpreis-Angebot
Vor Ort in 5531 Eben im Pongau beraten wir Sie persönlich und verschaffen uns einen Überblick über Räumlichkeiten. Die Besichtigung ist für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich.
Sie erhalten von uns ein Festpreis-Angebot mit Wertausgleich für alle vereinbarten Kosten ihrer Entrümpelung, Abbau & Transport. Es entstehen für Sie keine versteckten Kosten
pünktlich und mit allen vereinbarten Leistungen aus unserem Angebot. Nach Abschluss unserer Arbeit erhalten Sie ein besenreines Objekt.
Die Kosten für eine Wohnungsentrümpelung oder Haus Entrümpelung 5531 Eben im Pongau können variieren und unterschiedlich sein. Je nachdem, wie groß der Arbeitsaufwand ist, welche anfallenden Leistungen benötigt werden und wie hoch eine mögliche Wertgegenrechnung ausfallen kann. Die Tabelle gibt einen kleinen Überblick, über die möglichen Kosten einer Entrümpelung 5531 Eben im Pongau und Umgebung. Für ein Fixpreisangebot können Sie uns jederzeit für eine kostenlose und unverbindliche Besichtigung kontaktieren.
Keller
kleine Wohnung
große Wohnung
Haus
FAQ
Wer verwaltet den Nachlass?
Der Nachlass wird etwa durch das Testament, einen Erbvertrag oder einer Schenkung geregelt. Wird dies nicht zu Lebzeiten geplant, tritt in Österreich automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Hat das Nachlassgericht die Erben ausfindig gemacht, wird ein Erbschein ausgelegt. Der Nachlass teilt sich anschließend die Erbengemeinschaft auf. Jeder Miterbe ist einander zur ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet.
Auch kann ein Nachlassverwalter bzw. Verlassenschaftskurator beauftragt werden, falls der Erblasser selbst nicht schon einen bestellt hat. Dieser soll als unparteiische Person den Nachlass betreuen, besonders wenn Erbstreitigkeiten zu vermeiden sind. Den Nachlass gar abzulehnen kann dann sinnvoll sein, wenn die Passiva, also Schulden, erhebliche finanzielle Belastungen mit sich trägt. Etwa durch belastete Immobilien mit Hypotheken oder nicht ab bezahlten Krediten.
FAQ
Welche Formen der Erbantrittserklärung gibt es?
Im Verlassenschaftsverfahren kann die Erbantrittserklärung auf zwei Wegen abgegeben werden. Zuvor ist ohnehin ratsam sich darüber zu informieren, ob der Nachlass mit einer Überverschuldung einhergeht. Besonders bei der unbedingten Erbantrittserklärung ist für alle Schulden des Erblassers in unbeschränkter Höhe, sprich auch mit dem eigenen Vermögen, zu haften.
Der Vorteil hier ist die relativ einfache Abwicklung, und das sie die kostengünstige Variante darstellt, da das Vermögen nicht geschätzt wird. Falls die Schulden jedoch nicht beglichen werden können, kann dies durchaus der finanzielle Ruin bedeuten. Sinnreich ist die bedingte Erbantrittserklärung dann, wenn Erben im Unklaren über das Vermögen sind. Die Variante dauert im Vergleich länger, und ist besonders bei der Inventaraufstellung mit Kosten verbunden. Gehaftet wird hier jedoch nur bis zu der Höhe die aus der Aktiva des Nachlasses übernommen werden kann.