Es kommt vor, dass man erst drauf kommt, dass einem die Anforderung einer Inventar-Auflösung zu viel ist, wenn man schon mitten drin ist.
Professionelle Hilfe ist gefragt, wenn eine Verlassenschaftsauflösung Kräfte erfordert als vermutet oder einfach die Zeit sowie die Lust fehlen. Unsere ordentlichen Entrümplerhände befreien Sie schnell von Unnützem Hausrat. Die Entlastung, die der neu gewonnene Freiraum mit sich bringt, werden Sie sofort bemerken.
Benötigen Sie im Rahmen Ihrer Inventar-Entrümpelung, Verlassenschaft-Entrümpelung oder Büroentrümpelung handwerkliche Zusatzarbeiten, besprechen Sie diese mit einem von unseren Profis. In vielen Bereichen können wir Ihnen gewissenhafte sowie rasche Unterstützung anbieten. Demontagen, Abtransporte sperriger Gegenstände, Umzugshilfen sowie kleinere Reparaturarbeiten übernehmen wir gerne. Geht es um Sanierungsarbeiten, sind wir ebenso bereit. In Zusammenarbeit mit zugelassenen Handwerksbetrieben bieten wir weitaus mehr Dienstleistungen an, um Ihre Verlassenschaftsauflösung sorgsam zu veredeln.
Eine günstige oder gar gratis-Verlassenschaftsräumung ist durch die Wertgegenrechnung möglich. Unser Experte bewertet vor Ort Ihre Münzsammlung, welche Sie eventuell auflösen möchten, eine Antiquität oder sonstige verwertbaren Objekte, die verkauft werden sollen. Der ausgemachte Preis wird dementsprechend den Kosten der Verlassenschaft gerechnet.
Um die Kosten für Ihre Verlassenschaftsauflösung realistisch an die örtlichen Gegebenheiten sowie dem daraus resultierenden Arbeitsumfang zu ermitteln, bieten wir eine kostenlose Besichtigung an. Vor Ort kann ebenso eine mögliche Wertgegenrechnung mit eingebunden werden und Zusatzleistungen besprochen werden. Gerne berät Sie unser Experte unserer Entrümpelungsfirma schon vorab auch telefonisch.
Viele unserer Kunden haben uns weiterempfohlen, wodurch wir mehr Aufträge in der Umgebung 5324 Faistenaus bekommen haben. Für die Werbung eines Unternehmen ist eine Weiterempfehlung sehr wichtig, wofür wir nicht nur aus Faistenau stets dankbar sind.
Nutzen Sie jetzt unseren kostenlosen Besichtigungsservice und erhalten Sie Ihr Festpreis-Angebot
Vor Ort in 5324 Faistenau beraten wir Sie persönlich und verschaffen uns einen Überblick über Räumlichkeiten. Die Besichtigung ist für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich.
Sie erhalten von uns ein Festpreis-Angebot mit Wertausgleich für alle vereinbarten Kosten ihrer Entrümpelung, Abbau & Transport. Es entstehen für Sie keine versteckten Kosten
pünktlich und mit allen vereinbarten Leistungen aus unserem Angebot. Nach Abschluss unserer Arbeit erhalten Sie ein besenreines Objekt.
Die Kosten für eine Wohnungsentrümpelung oder Haus Entrümpelung 5324 Faistenau können variieren und unterschiedlich sein. Je nachdem, wie groß der Arbeitsaufwand ist, welche anfallenden Leistungen benötigt werden und wie hoch eine mögliche Wertgegenrechnung ausfallen kann. Die Tabelle gibt einen kleinen Überblick, über die möglichen Kosten einer Entrümpelung 5324 Faistenau und Umgebung. Für ein Fixpreisangebot können Sie uns jederzeit für eine kostenlose und unverbindliche Besichtigung kontaktieren.
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kleine Wohnung
große Wohnung
Haus
FAQ
Miete nach Todesfall: Wer muss zahlen?
Der Mietvertrag ist beim Übergeben aller Rechte bzw. Pflichten des Verstorbenen an den Erben inbegriffen. Bei einem Sterbefall erlischt das Mietverhältnisse nicht, sondern das Eintreten in den Vertrag richtet sich je nachdem ob der Verschiedene allein wohnte, oder mit anderen die Wohnung teilte. Auf Wunsch kann der Mietvertrag selbstverständlich gekündigt werden, wobei die gesetzlich dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten ist. In diesem Quartal haben die Mietzahlungen weiterhin zu erfolgen.
Mitbewohner, wie der Partner oder die Kinder, können den Mietvertrag auch übernehmen. Gedenken Sie eine Verlassenschaftsräumung 5324 Faistenau durchzuführen, stehen wir Ihnen als fachliche Räumungsfirma gerne für eine rasche Umsetzung bereit. Für weitere Fragen zum österreichischen Mietrechtsgesetz können Sie einen Anwalt oder eine juristische Person vom Mieterschutz kontaktieren.
FAQ
Welche Formen der Erbantrittserklärung gibt es?
Im Verlassenschaftsverfahren kann die Erbantrittserklärung auf zwei Wegen abgegeben werden. Zuvor ist ohnehin ratsam sich darüber zu informieren, ob der Nachlass mit einer Überverschuldung einhergeht. Besonders bei der unbedingten Erbantrittserklärung ist für alle Schulden des Erblassers in unbeschränkter Höhe, sprich auch mit dem eigenen Vermögen, zu haften.
Der Vorteil hier ist die relativ einfache Abwicklung, und das sie die kostengünstige Variante darstellt, da das Vermögen nicht geschätzt wird. Falls die Schulden jedoch nicht beglichen werden können, kann dies durchaus der finanzielle Ruin bedeuten. Sinnreich ist die bedingte Erbantrittserklärung dann, wenn Erben im Unklaren über das Vermögen sind. Die Variante dauert im Vergleich länger, und ist besonders bei der Inventaraufstellung mit Kosten verbunden. Gehaftet wird hier jedoch nur bis zu der Höhe die aus der Aktiva des Nachlasses übernommen werden kann.