Beim Planen einer Inventar-Auflösung oder dem Ausmisten stellen sich viele Fragen, die ohne Erfahrung nicht zu beantworten sind.
Der Ansprechpartner für Nachlassauflösungen, Räumungen, Verlassenschaften sowie für Betriebsauflösungen sind wir seit über 40 Jahren. In 5162 Obertrum am See und Umgebung führen wir für Privatpersonen bis hin zu Großfirmen Aufträge durch.
Ohne großes Aufsehen wie auch schnell befreien wir Sie von sämtlichen Gegenständen, die Sie nicht mehr brauchen. Alle begangenen Wege werden selbstverständlich besenrein hinterlassen. Für eine Verlassenschaftsauflösung in 5162 Obertrum am See können wir Ihnen in den meisten Fällen gerne auch kurzfristig helfen.
Unserer Leistungspalette zusätzlicher Dienstleistungen für Verlassenschaften ist breit gefächert. Wir entrümpeln nicht nur, sondern unterstützen Sie nach Möglichkeit überall. Kleinere Reparaturarbeiten, Demontagen von Einbauten wie auch Lampen, Transporte wie auch das Entfernen von Möbeln können Sie getrost uns überlassen. Benötigen Sie nach Ihrer Verlassenschaftsauflösung zusätzliche Handwerkerdienste wie Sanitär-, Bodenleger-, Installateur-, Maler-, Maurer- oder Sanitärarbeiten, sind wir nicht in Verlegenheit. Mittels seriöser Partnerfirmen bieten wir weitaus mehr an.
Die Kosten für eine Verlassenschaftsräumung können gesenkt werden. Das geschieht mittels der sogenannten Wertgegenrechnung. Sprich: Altwaren, Antiquitäten aber auch andere wertvolle Gegenstände und hochwertige Möbelstücke können zu einer Kostenreduktion führen. Möchten Sie im Raum 5162 Obertrum am See Vasen-, Schmuck-, Uhren-, Gemälde-, Keramik-, Design-, Rahmen–Objekte loswerden? Unser Experte bewertet diese gerne vor Ort.
Was eine Räumung, Entrümpelung oder Immobilienauflösung angeht, können Sie sich auf uns in Obertrum am See sowie überall in 5162 Obertrum am See verlassen. Rufen Sie uns gerne für einen Termin an und lassen Sie sich vor Ort kompetent beraten
Nutzen Sie jetzt unseren kostenlosen Besichtigungsservice und erhalten Sie Ihr Festpreis-Angebot
Vor Ort in 5162 Obertrum am See beraten wir Sie persönlich und verschaffen uns einen Überblick über Räumlichkeiten. Die Besichtigung ist für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich.
Sie erhalten von uns ein Festpreis-Angebot mit Wertausgleich für alle vereinbarten Kosten ihrer Entrümpelung, Abbau & Transport. Es entstehen für Sie keine versteckten Kosten
pünktlich und mit allen vereinbarten Leistungen aus unserem Angebot. Nach Abschluss unserer Arbeit erhalten Sie ein besenreines Objekt.
Die Kosten für eine Wohnungsentrümpelung oder Haus Entrümpelung 5162 Obertrum am See können variieren und unterschiedlich sein. Je nachdem, wie groß der Arbeitsaufwand ist, welche anfallenden Leistungen benötigt werden und wie hoch eine mögliche Wertgegenrechnung ausfallen kann. Die Tabelle gibt einen kleinen Überblick, über die möglichen Kosten einer Entrümpelung 5162 Obertrum am See und Umgebung. Für ein Fixpreisangebot können Sie uns jederzeit für eine kostenlose und unverbindliche Besichtigung kontaktieren.
Keller
kleine Wohnung
große Wohnung
Haus
FAQ
Wie läuft ein Verlassenschaftsverfahren in 5162 Obertrum am See ab?
Die automatische Eröffnung des Verlassenschaftsverfahren in Österreich soll Hinterbliebene in dieser schweren Zeit entlasten. In der Regel beginnt der Ablauf damit, dass das Standesamt die Sterbeurkunde für die Angehörigen bereithält, und den Todesfall zugleich dem Bezirksgericht meldet. Diese leiten anschließend das Verlassenschaftsverfahren ein. Mit dieser Datenerfassung beginnt die Suche nach einem Testament, Erbvertrag oder erbberechtigten Verwandten. Das Gericht bestellt einen Gerichtskommissär, sprich Notar, um die rechtmäßigen Erben ausfindig zu machen, sowie um den Vermögensstand zu ermitteln.
Angetreten kann die Erbschaft gar nicht, bedingt oder unbedingt. Stehen die Erben fest, kann die Immobilie bewohnt sowie geräumt werden. Als kompetente Partner für Wohnungsräumungen und Antiquitäten Ankauf, bieten wir hierfür ein unverbindliches Beratungsgespräch im Rahmen des kostenfreien Besichtigungstermins an. Entlang der Verlassenschaftsräumung 5162 Obertrum am See kann das Inventar veräußert werden, wo interessante Einzelstücke, Sammlungen sowie der gesamte Nachlass in den Wertausgleich einer benötigten Auflösung fließen kann.
FAQ
Wer verwaltet den Nachlass?
Der Nachlass wird etwa durch das Testament, einen Erbvertrag oder einer Schenkung geregelt. Wird dies nicht zu Lebzeiten geplant, tritt in Österreich automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Hat das Nachlassgericht die Erben ausfindig gemacht, wird ein Erbschein ausgelegt. Der Nachlass teilt sich anschließend die Erbengemeinschaft auf. Jeder Miterbe ist einander zur ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet.
Auch kann ein Nachlassverwalter bzw. Verlassenschaftskurator beauftragt werden, falls der Erblasser selbst nicht schon einen bestellt hat. Dieser soll als unparteiische Person den Nachlass betreuen, besonders wenn Erbstreitigkeiten zu vermeiden sind. Den Nachlass gar abzulehnen kann dann sinnvoll sein, wenn die Passiva, also Schulden, erhebliche finanzielle Belastungen mit sich trägt. Etwa durch belastete Immobilien mit Hypotheken oder nicht ab bezahlten Krediten.